Unsere AGB:
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rundflüge, Charterflüge, Firmen- und Gruppenveranstaltungen sowie Luftbildaufnahmen
 
§ 1 Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, wenn nicht in schriftlicher Form etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Durch die Nutzung dieser Webseite einschließlich des Downloads von Materialien stimmen Sie diesen Geschäftsbedingungen zu. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert werden.
 
§ 2 Buchung/ Reservierung
Mit der Buchung schließen der Kunde und Martin Stolper Motorschirmflüge oder die jeweiligen Verkaufspartner /Werbepartner einen verbindlichen Beförderungsauftrag ab. Die Buchung/ Reservierung kann schriftlich, per Mail, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Zur Vereinbarung eines Start-Termins setzt sich der Passagier mit Martin Stolper Motorschirmflüge in Verbindung. Bedenken Sie, dass während der Saison Mai bis September einige Tage Vorlauf bedürfen um die Flüge entsprechend zu planen. Bei der Terminierung hat der Kunde seine Telefonnummer, sein Gewicht und etwaige Anzeigen über besondere Umstände, wie etwa körperliche Gebrechen oder Schwangerschaft anzugeben. Am Starttag setzt sich der Passagier ca. eine Stunde vor Termin mit dem Piloten in Verbindung, damit der Start aus Witterungsgründen zu- oder abgesagt werden kann. (Sollte wegen längerer Anfahrtszeiten die Stunde nicht ausreichen ist ein früherer Anruf entsprechend vorzunehmen).
 
§ 3 Boardingtime
Bitte finden Sie sich eine halbe bis dreiviertel Stunde vor Flugbeginn am Fluggelände ein und Melden sich an. Sollte der Fluggast zum vereinbarten Flugtermin verhindert sein, so hat er dies spätestens 24 Stunden vor dem Startantritt mitzuteilen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Der Treffpunkt wird bei der Reservierung vereinbart. Bei Nichterscheinen verfällt das Flugticket ersatzlos.
 
§ 4 Beförderung & Flugdauer
Der Fluggast erhält einen Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Motorschirmtrike XCitor bei Martin Stolper Motorschirmflüge, oder eines Partnerunternehmens mit der entsprechend gebuchten Flugdauer. Die Partnerunternehmen unterliegen den gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftverkehrsgesetzes (§ 20 LuftVG). Die Haftung übernimmt das ausführende Flugunternehmen. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung von Martin Stolper Motorschirmflüge oder dem jeweiligen Flugunternehmen liegen, eine kürzere Flugzeit verantworten, so gilt der Flug ab 75% der gebuchten Flugdauer als vertragsmäßig durchgeführt. Sollte nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart sein, ist der Flugplatz Lauterbach/Wernges der Startflugplatz. Die Mitnahme von kleinen Taschen, ist möglich. Bitte bei Terminreservierung angeben.
 
§ 5 Teilnahmevoraussetzungen
Das Mindestalter von Kindern beträgt 10 Jahre bei einer Mindestgröße von 1,20 cm. Die Beförderung von Kindern erfolgt nur mit Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten Eltern. Von Flügen während der Schwangerschaft raten wir ab. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens bei der Reservierung bekannt zu geben. Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke können nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt befördert werden. Das Maximalgewicht des Fluggastes darf inkl. Kleidung 95 kg nicht übersteigen. Passagiere müssen sich durch einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass , Führerschein o.ä.) ausweisen.
 
§ 6 Bekleidung
Sportliche und bequeme Kleidung die der Jahreszeit entsprechen sowie festes Schuhwerk. Sie erhalten zusätzlich einen  Helm. Bedenken Sie trotzdem, dass offenes Fliegen ähnlich dem Motorradfahren eine sehr windige Angelegenheit sein kann. Bei unsachgemäßer Kleidung kann der Pilot die Mitnahme des Fluggastes verwehren.
 
§ 7 Verhaltensregel
Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während des Fluges und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen. - Rauchen ist grundsätzlich verboten, dies gilt auch ggf. für angesteuerte Flughäfen - Steigen Sie erst ein, wenn der Pilot Sie dazu auffordert - Nehmen Sie keine Spitzen Gegenstände, Flaschen usw. mit an Bord! Werfen Sie keinesfalls Gegenstände aus dem Flugzeug! Berühren Sie das Flugzeug nur an den Stellen, die Ihnen mit der Einweisung gezeigt werden. Spielen Sie nicht an irgendwelchen Hebeln - Steigen Sie erst aus, wenn es der Pilot ausdrücklich erlaubt. - Vor –und während des Fluges besteht für den Fluggast Alkoholverbot.
 
§ 8 Ausschluss
 
Der Pilot hat das Recht, Passagiere welche unter starkem Alkohol- oder Drogengenuss stehen, vom Flug auszuschließen. Der Pilot kann ebenfalls die Mitnahem bei unsachgemäßer Bekleidung verwehren. Der Flugpreis ist in voller Höhe zu zahlen.
 
§ 9 Verlust/ Beschädigung
Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte , Brillen, Kontaktlinsen! und weitere Gegenstände wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Fluggast selbst für die sichere Verwahrung während des gesamten Fluges verantwortlich. Alle mitgeführten Geräte müssen durch eine Schlaufe o.ä. so gesichert sein, das ein lösen und herabfallen nicht möglich ist. Ferngläser sind nicht nötig, die normale Flughöhe lässt das erkennen mit einfachen Sehhilfen zu.
 
§ 10 Preise
Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis des Kaufgegenstandes/ Flugtickets versteht sich zuzüglich der jeweils im Einzelfall ausgewiesenen Versandkosten. Vereinbarte oder angegebene Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet. Wir behalten uns vor, Preise im Fall der Änderung von Steuern, Gebühren, Fracht-, Sprit- und Versicherungskosten mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.
 
§ 11 Zahlung
Rundflüge, Charterflüge, Events, Firmen- und Gruppenveranstaltungen sind generell vor Antritt vollständig zu bezahlen. Der Verkäufer akzeptiert nur im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigte Zahlungsarten. Die Flugtickets erhalten grundsätzlich erst Ihre Gültigkeit, wenn eine vollständige Zahlung auf dem Konto von Martin Stolper Motorschirmflüge gutgeschrieben oder die Barzahlung an die Martin Stolper Motorschirmflüge geleistet ist.
 
§ 12 Flugtickets/ Gültigkeit
Sind generell übertragbar, sofern sie die Voraussetzungen gemäß § 5 Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Die Gültigkeit ist beschränkt auf 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Die Dauer verlängert sich automatisch, wenn witterungsbedingt ein vereinbarter Termin verschoben werden musste. Wird innerhalb von 3 Jahren von Seiten des Fluggastes kein Termin vereinbart so verliert das Flugticket seine Gültigkeit. Nach Einlösung der jeweils gebuchten Leistung wird das Flugticket durch den Piloten entwertet.
 
§ 13 Rückgabe der Flugtickets
Eine Rückgabe der Flugtickets ist nicht möglich. Das Flugticket kann an eine geeignete Ersatzperson übertragen werden. Die Übertragung des Flugtickets ist Martin Stolper Motorschirmflüge mitzuteilen.
 
§ 14 Termine/ Flugbetriebliche Vorbehalte
Rundflüge, Charterflüge, Firmen -und Gruppenveranstaltungen sind per Terminabsprache mit Martin Stolper Motorschirmflüge zu vereinbaren. Über die Durchführung entscheidet alleine der Pilot aufgrund der aktuellen Wetterlage. Kann der Rundflug, Charterflug oder Eventveranstaltung nicht ausgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Der Anspruch auf den Rundflug, Charterflug oder Eventveranstaltung bleibt zum späteren Zeitpunkt bestehen.
 
§ 15 Gewährleistung/ Haftungsbeschränkung 
Martin Stolper Motorschirmflüge haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Rund- und Charterflüge sowie der Veranstaltung und Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. 
Martin Stolper Motorschirmflüge haftet nicht für Schäden, die durch Fremd- oder Eigenverschulden des Reisenden entstanden sind. Halter oder Pilot haften entsprechend den Mindestdeckungssummen des Luftverkehrsgesetzes. Weitere Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. Mit der Annahme des Flugtickets stimmt der Passagier den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
 
§ 16 Mitwirkung
Martin Stolper Motorschirmflüge übernimmt für die Mitwirkung Dritter an der Veranstaltung keine Gewährleitung oder Haftung.
 
§ 17 Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist 65366 Geisenheim
 
 § 18 Verschiedenes
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Stand 01.01.2008 .