Unsere AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rundflüge, Charterflüge,
Firmen- und Gruppenveranstaltungen sowie Luftbildaufnahmen
§ 1 Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle
Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, wenn nicht in schriftlicher Form
etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners
widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Durch die Nutzung dieser Webseite
einschließlich des Downloads von Materialien stimmen Sie diesen
Geschäftsbedingungen zu. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit
mit Wirkung für die Zukunft geändert werden.
§ 2 Buchung/ Reservierung
Mit der Buchung schließen der Kunde und Martin Stolper
Motorschirmflüge oder die jeweiligen Verkaufspartner /Werbepartner einen
verbindlichen Beförderungsauftrag ab. Die Buchung/ Reservierung kann
schriftlich, per Mail, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Zur
Vereinbarung eines Start-Termins setzt sich der Passagier mit Martin
Stolper Motorschirmflüge in Verbindung. Bedenken Sie, dass während der
Saison Mai bis September einige Tage Vorlauf bedürfen um die Flüge entsprechend
zu planen. Bei der Terminierung hat der Kunde seine Telefonnummer, sein Gewicht
und etwaige Anzeigen über besondere Umstände, wie etwa körperliche Gebrechen
oder Schwangerschaft anzugeben. Am Starttag setzt sich der Passagier ca. eine
Stunde vor Termin mit dem Piloten in Verbindung, damit der Start aus
Witterungsgründen zu- oder abgesagt werden kann. (Sollte wegen längerer
Anfahrtszeiten die Stunde nicht ausreichen ist ein früherer Anruf entsprechend
vorzunehmen).
§ 3 Boardingtime
Bitte finden Sie sich eine halbe bis dreiviertel Stunde vor
Flugbeginn am Fluggelände ein und Melden sich an. Sollte der Fluggast zum
vereinbarten Flugtermin verhindert sein, so hat er dies spätestens 24 Stunden
vor dem Startantritt mitzuteilen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen.
Der Treffpunkt wird bei der Reservierung vereinbart. Bei Nichterscheinen
verfällt das Flugticket ersatzlos.
§ 4 Beförderung & Flugdauer
Der Fluggast erhält einen Anspruch auf eine einmalige
Beförderung mit einem Motorschirmtrike XCitor bei Martin Stolper
Motorschirmflüge, oder eines Partnerunternehmens mit der entsprechend gebuchten
Flugdauer. Die Partnerunternehmen unterliegen den gleichen rechtlichen
Voraussetzungen des Luftverkehrsgesetzes (§ 20 LuftVG). Die Haftung übernimmt
das ausführende Flugunternehmen. Sollten Gründe, die nicht in der
Verantwortung von Martin Stolper Motorschirmflüge oder dem jeweiligen
Flugunternehmen liegen, eine kürzere Flugzeit verantworten, so gilt der Flug ab
75% der gebuchten Flugdauer als vertragsmäßig durchgeführt. Sollte nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart sein, ist der Flugplatz
Lauterbach/Wernges der Startflugplatz. Die Mitnahme von kleinen Taschen,
ist möglich. Bitte bei Terminreservierung angeben.
§ 5 Teilnahmevoraussetzungen
Das Mindestalter von Kindern beträgt 10 Jahre bei einer
Mindestgröße von 1,20 cm. Die Beförderung von Kindern erfolgt nur mit
Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten Eltern. Von Flügen während der
Schwangerschaft raten wir ab. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche
Probleme sind spätestens bei der Reservierung bekannt zu geben. Herz-,
Kreislauf- und Lungenkranke können nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt
befördert werden. Das Maximalgewicht des Fluggastes darf inkl. Kleidung 95 kg
nicht übersteigen. Passagiere müssen sich durch einen gültigen Lichtbildausweis
(Personalausweis, Reisepass , Führerschein o.ä.) ausweisen.
§ 6 Bekleidung
Sportliche und bequeme Kleidung die der Jahreszeit
entsprechen sowie festes Schuhwerk. Sie erhalten zusätzlich einen Helm.
Bedenken Sie trotzdem, dass offenes Fliegen ähnlich dem Motorradfahren eine sehr
windige Angelegenheit sein kann. Bei unsachgemäßer Kleidung kann der Pilot die
Mitnahme des Fluggastes verwehren.
§ 7 Verhaltensregel
Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während des Fluges
und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen. - Rauchen ist
grundsätzlich verboten, dies gilt auch ggf. für angesteuerte Flughäfen - Steigen
Sie erst ein, wenn der Pilot Sie dazu auffordert - Nehmen Sie keine Spitzen
Gegenstände, Flaschen usw. mit an Bord! Werfen Sie keinesfalls Gegenstände aus
dem Flugzeug! Berühren Sie das Flugzeug nur an den Stellen, die Ihnen mit der
Einweisung gezeigt werden. Spielen Sie nicht an irgendwelchen Hebeln - Steigen
Sie erst aus, wenn es der Pilot ausdrücklich erlaubt. - Vor –und während des
Fluges besteht für den Fluggast Alkoholverbot.
§ 8 Ausschluss
Der Pilot hat das Recht, Passagiere welche unter starkem
Alkohol- oder Drogengenuss stehen, vom Flug auszuschließen. Der Pilot kann
ebenfalls die Mitnahem bei unsachgemäßer Bekleidung verwehren. Der Flugpreis ist
in voller Höhe zu zahlen.
§ 9 Verlust/ Beschädigung
Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte , Brillen,
Kontaktlinsen! und weitere Gegenstände wird nicht übernommen. Bei der
Mitnahme ist der Fluggast selbst für die sichere Verwahrung während des gesamten
Fluges verantwortlich. Alle mitgeführten Geräte müssen durch eine Schlaufe o.ä.
so gesichert sein, das ein lösen und herabfallen nicht möglich ist. Ferngläser
sind nicht nötig, die normale Flughöhe lässt das erkennen mit einfachen
Sehhilfen zu.
§ 10 Preise
Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Der Preis des Kaufgegenstandes/ Flugtickets versteht sich zuzüglich der jeweils
im Einzelfall ausgewiesenen Versandkosten. Vereinbarte oder angegebene
Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet. Wir behalten uns vor, Preise im
Fall der Änderung von Steuern, Gebühren, Fracht-, Sprit- und Versicherungskosten
mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.
§ 11 Zahlung
Rundflüge, Charterflüge, Events, Firmen- und
Gruppenveranstaltungen sind generell vor Antritt vollständig zu bezahlen. Der
Verkäufer akzeptiert nur im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils
angezeigte Zahlungsarten. Die Flugtickets erhalten grundsätzlich erst Ihre
Gültigkeit, wenn eine vollständige Zahlung auf dem Konto von Martin Stolper
Motorschirmflüge gutgeschrieben oder die Barzahlung an die Martin Stolper
Motorschirmflüge geleistet ist.
§ 12 Flugtickets/ Gültigkeit
Sind generell übertragbar, sofern sie die Voraussetzungen
gemäß § 5 Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Die Gültigkeit ist beschränkt
auf 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Die Dauer verlängert sich automatisch,
wenn witterungsbedingt ein vereinbarter Termin verschoben werden musste. Wird
innerhalb von 3 Jahren von Seiten des Fluggastes kein Termin vereinbart so
verliert das Flugticket seine Gültigkeit. Nach Einlösung der jeweils gebuchten
Leistung wird das Flugticket durch den Piloten entwertet.
§ 13 Rückgabe der Flugtickets
Eine Rückgabe der Flugtickets ist nicht möglich. Das
Flugticket kann an eine geeignete Ersatzperson übertragen werden. Die
Übertragung des Flugtickets ist Martin Stolper
Motorschirmflüge mitzuteilen.
§ 14 Termine/ Flugbetriebliche Vorbehalte
Rundflüge, Charterflüge, Firmen -und Gruppenveranstaltungen
sind per Terminabsprache mit Martin Stolper Motorschirmflüge zu
vereinbaren. Über die Durchführung entscheidet alleine der Pilot aufgrund der
aktuellen Wetterlage. Kann der Rundflug, Charterflug oder Eventveranstaltung
nicht ausgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz wegen
Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Der Anspruch auf den Rundflug, Charterflug
oder Eventveranstaltung bleibt zum späteren Zeitpunkt bestehen.
§ 15 Gewährleistung/ Haftungsbeschränkung
Martin Stolper Motorschirmflüge haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung
und Durchführung der Rund- und Charterflüge sowie der Veranstaltung und
Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.
Martin Stolper Motorschirmflüge haftet nicht für
Schäden, die durch Fremd- oder Eigenverschulden des Reisenden entstanden sind.
Halter oder Pilot haften entsprechend den Mindestdeckungssummen des
Luftverkehrsgesetzes. Weitere Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. Mit der
Annahme des Flugtickets stimmt der Passagier den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu.
§ 16 Mitwirkung
Martin Stolper Motorschirmflüge übernimmt für die
Mitwirkung Dritter an der Veranstaltung keine Gewährleitung oder Haftung.
§ 17 Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtstand für alle aus dem
Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist 65366 Geisenheim
§ 18 Verschiedenes
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Stand 01.01.2008 .